- Veräußerer
- Ver|äu|ße|rer, der; -s, - (Rechtsspr.):jmd., der etw. veräußert.
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Ver|äu|ße|rer, der (Rechtsspr.): jmd., der etw. veräußert.
Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
Veräußerung — I. Allgemein:Unmittelbar rechtsändernde rechtsgeschäftliche Übertragung von Gegenständen, im Gegensatz zu dem nur eine Verpflichtung zur V. begründenden schuldrechtlichen Geschäft, z.B. dem Kaufvertrag (⇡ Abstraktionsprinzip): (1) Sachen werden… … Lexikon der Economics
Brevi manu traditio — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… … Deutsch Wikipedia
Eigentumsübertragung — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… … Deutsch Wikipedia
Geheißerwerb — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… … Deutsch Wikipedia
Grunderwerbssteuer — Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 3,5 % der Bemessungsgrundlage (Seit dem 1. September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen siehe Art.… … Deutsch Wikipedia
Grunderwerbsteuer (Deutschland) — Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Der Steuersatz beträgt in Deutschland je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 5 % der Bemessungsgrundlage. Sie wird in der Bundesrepublik… … Deutsch Wikipedia
Gutglaubenserwerb — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… … Deutsch Wikipedia
Gutgläubiger Erwerb — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… … Deutsch Wikipedia
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten — Der gutgläubige Erwerb vom Nichtberechtigten ist ein Erwerb von einem Nichtberechtigten bei einer Übereignung in Gutgläubigkeit. Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Mobiliarsachenrecht (bewegliche Sachen) 1.2 Weitere Gutglaubenstatbestände … Deutsch Wikipedia
Traditio brevi manu — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… … Deutsch Wikipedia